Parken

Wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug anreisen, stehen Ihnen Parkplätze vor dem Landesklinikum zur Verfügung. Die Zufahrt erfolgt von der Robert-Löffler-Straße.

Beachten Sie jedoch, dass in der Billrothgasse zwischen der Robert-Löffler-Straße und der Neugasse werktags, Montag bis Freitag in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, das Parken auf eine Dauer von 3 Stunden beschränkt ist. In der Robert-Löffler-Straße ist, beginnend ab der Einfahrt zum Kindergarten (Robert-Löffler-Straße 7) bis zur Liegenschaftsgrenze des Mutter-Kind-Hauses (Brünnlgasse 2), das Halten und Parken verboten.

Patientinnen und Patienten, die in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind, können mit dem Fahrzeug bis zum Rettungseingang oder zum Haupteingang auf der Vorderseite des Klinikstandorts Hollabrunn gebracht werden. Das Fahrzeug ist danach sofort auf einem der öffentlichen Parkplätze abzustellen. Unmittelbar vor dem Haupteingang des Klinikstandorts Hollabrunn gilt für Privat-PKWs ausnahmsloses Halte- und Parkverbot!

Die Parkfläche ist ausschließlich für Patientinnen und Patienten, deren Begleitpersonen, Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! 
Achtung:Für alle anderen Personengruppen besteht ein generelles Parkverbot!