Informationen zum Klinikaufenthalt

Auskunft

Persönliche Auskünfte über den Krankheitsverlauf erhalten Angehörige ausschließlich von den Ärztinnen bzw. den Ärzten der Abteilung. Die Auskunftszeiten erfahren Sie von der Stationsleitung der jeweiligen Abteilung. Telefonische Auskünfte können grundsätzlich unter Hinweis auf die Schweigepflicht leider nicht erteilt werden.


Anregungen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesklinikums Hollabrunn bemühen sich in allen Bereichen, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen. Sollten Sie trotzdem Beschwerden oder Anregungen haben, bitten wir Sie, diese am besten mündlich oder schriftlich unserer Ombudsstelle mitzuteilen.


Assistenz-und Therapiehunde

Assistenzhunde sind Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde. Therapiehunde sind Hunde gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz. Diese sind am Anstaltsareal und in der Krankenanstalt grundsätzlich gestattet.

Aus hygienischen Gründen sind diese dennoch in folgenden Bereichen nicht gestattet:
Im gesamten OP- und Behandlungsbereich, in sämtlichen Intensivbehandlungs- und Intensivüberwachungsbereiche, in den gesamten Stationsbereichen (ausgenommen in Fällen, in denen der ausgebildete Assistenzhund als Begleitung eines Besuchers die Bettenstation betritt) und in allen Bereichen der Lebensmittellagerung, Lebensmittelzubereitung und Lebensmittelausgabe mit Ausnahme der allgemeinen Bereiche wie z. B. Cafeteria.

Das Mitnehmen von Tieren, ausgenommen Assistenz- und Therapiehunde, auf das Anstaltsareal sowie in die Krankenanstalt selbst ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.


Fotografieren und Filmen

Das Klinikum ist ein besonders sensibler Ort und unterliegt besonderen rechtlichen Bestimmungen. Uns ist vor allem das Recht der Privatsphäre unserer PatientInnen und MitarbeiterInnen sehr wichtig. Dies betrifft folglich auch das Fotografieren und Filmen.

Daher dürfen nur Personen fotografiert oder gefilmt werden, die ausdrücklich zugestimmt haben und damit einverstanden sind.
Das Filmen und Fotografieren von Klinikeinrichtungen und Räumlichkeiten ist nur mit Genehmigung der Klinikleitung erlaubt.


Post

Ihre Briefpost wird Ihnen täglich vom Pflegepersonal ausgehändigt. Wenn für Sie Geldsendungen, Einschreibbriefe oder ähnliches eintreffen, so bringt Ihnen der Postbote diese ans Bett. Für abgehende Post befindet sich ein Briefkasten in der Eingangshalle.


Wertsachen

Wertgegenstände und größere Geldbeträge sollten nach Möglichkeit nicht ins Krankenhaus mitgebracht werden. Jeder Patientin bzw. jedem Patienten steht bei seinem Bett neben dem Nachtkästchen auch ein Schrank mit einem eingebauten, versperrbaren Wertfach zur Verfügung.